Bad Dürrheim, Sole-Heilbad, heilklimatischer Kurort und Kneipp-Kurort, ist eine Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
13.397 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78073
Vorwahlen
07726, 07706
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Dürrheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Dürrheim sind mehrere Bebauungsprojekte und städtebauliche Pläne im Gange:
- Ein Gebäudekomplex namens Südtor zwischen Salinen- und Huberstraße soll mit etwa 75 Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen, mit einer ungewöhnlichen abgerundeten Dreiecksform und begrünter Plattform. Die Wohnungen werden in Teileigentum zerlegt und sollen nach dem KfW-40-Standard energetisch effizient sein.
- Im Rahmen eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs wurde ein Siegerentwurf für die Aufwertung der Stadtmitte und Parkanlagen ausgewählt. Dieser Entwurf sieht unter anderem den Neubau eines Thermenhotels zwischen Solemar und Kurhaus, die Erweiterung des Hindenburgparks und die Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße vor. Die Umsetzung dieser Pläne wird über mehrere Jahre erfolgen.
- Die Stadt Bad Dürrheim arbeitet an der Aktualisierung ihrer Bauleitpläne, einschließlich des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne, die die grundlegenden Planungsziele und die beabsichtigte Bodennutzung für das Gemeindegebiet festlegen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.